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Neue Regelungen und Gesetze


Es gibt 2 Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Sie sind 10 Jahre gültig. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist Pflicht für Häuser: - mit bis zu 4 Wohneinheiten - die vor 1978 erbaut wurden und - zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden. Er fußt auf ein technisches Gutachten und kostet ca. zwischen ca. 150 und 1.000 Euro. Der Betrag differiert je nach Bundesland, Anbieter und Aufwand. Dabei muss das billigste Angebot nicht unbedingt das Beste sein. Beurteilt werden von Gutachtern ausschließlich bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung. Laut Dena braucht ein Großteil diesen Ausweis, denn 3 von 4 Gebäuden wurden in Deutschland vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut.

Eigentümern, die bei einer Vermietung oder einem Verkauf keinen Energieausweis vorlegen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Öl- und Gas-Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen seit 1. Januar 2015 nicht mehr betrieben werden. Zunächst sind vor 1985 eingebaute Geräte auszutauschen.
Eine Ausnahme gilt für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die diese schon am 1. Februar 2002 bewohnt haben. Sie dürfen die alten Kessel weiter betreiben. In allen anderen Fällen beschränkt sich die Pflicht zum Austausch auf Konstant-Temperaturkessel üblicher Größe.
Quelle: www.wiwo.de / www.handelsblatt.com Dachräume, die nicht beheizt werden, müssen Hausbesitzer bis Ende 2015 so dämmen, dass der Mindestwärmeschutz gewährleistet ist. Davon ausgenommen sind nur Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die in ihrer Immobilie mindestens seit 1. Februar 2002 selbst wohnen. In diesen Fällen greift die Dämmpflicht erst bei einem Wechsel des Eigentümers. Der neue Eigentümer hat dann zwei Jahre Zeit, die Dämmung anzubringen. Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie begehbar sind oder nicht.